Die Erstellung des Konzernabschlusses gehört zu den schwierigsten Gebieten der Rechnungslegung. In der Praxis treten dabei vielfältige Fragen auf. Wir vermitteln in unserem Basis- und Vertiefungs-Seminar zur Konzernrechnungslegung das nötige Fachwissen. Unter Mitwirkung erfahrener Praktiker werden anhand von praxisorientierten Fallstudien Lösungen zu allen Problemen der Konzernrechnungslegung nach HGB wie nach IFRS erarbeitet. Zudem bieten wir für IFRS-Anwender (siehe IFRS-Accountant) regelmäßig an mehreren Terminen Update-Seminare an, in denen die aktuellen Änderungen unter anderem der Konzernrechnungslegung nach IFRS vorgestellt werden.
In unserem Basis-Seminar zur Konzernrechnungslegung werden zunächst die betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen vermittelt. Danach steigen Sie mit den konsolidierungsvorbereitenden Maßnahmen, die neben der Erstellung der sogenannten Handelsbilanz II auch die Währungsumrechnung umfassen, konkret in die fallstudienorientierte Erstellung des Konzernabschlusses ein.
Fortgesetzt wird das Basis-Seminar mit einer Einheit zu latenten Steuern im Konzernabschluss, bevor die einzelnen Konsolidierungsmethoden vorgestellt werden:
Selbstverständlich werden in diesem Seminar auch die Quotenkonsolidierung, die Equity-Methode sowie der Anlagenspiegel und die Eigenkapitaldarstellung behandelt. Des Weiteren werden zahlreiche Sonderfragen der Kapitalkonsolidierung aufgegriffen. Parallel zum HGB-Konzernabschluss werden im Basisseminar auch die Besonderheiten der IFRS-Konsolidierung berücksichtigt.
An das Basis-Seminar zur Konzernrechnungslegung schließt sich jeweils ein eintägiges Konsolidierungstraining an, das unabhängig von den übrigen Seminarveranstaltungen gebucht werden kann. In dieser Veranstaltung bearbeiten die Teilnehmer eigenständig unter Anleitung praxisorientierte Fallstudien zur Konzernabschlusserstellung.
Bei der Erstellung von Konzernabschlüssen treten regelmäßig Spezialfragen im Bereich der Konzernrechnungslegung auf. Im Vertiefungs-Seminar werden die entsprechenden Lösungen zu diesen Fragen ausführlich behandelt. Dazu zählen beispielsweise:
Auch in diesem Seminar zur Konzernrechnungslegung finden neben den HGB-Regelungen die Besonderheiten der IFRS-Konsolidierung Berücksichtigung.
Fakten zur Prüfung der Konzernrechnungslegung nach IFRS
Für die Prüfung der Frage, ob eine Pflicht zur Konzernrechnungslegung nach IFRS besteht, kommen grundsätzlich auch die Vorschriften für die größenabhängige Befreiung gemäß § 293 HGB sowie die Befreiung von der Pflicht, Teil-Konzernabschlüsse zu erstellen gemäß §§ 291 und 292 HGB zur Anwendung. Faktisch sind diese Befreiungen allerdings nicht relevant, weil sie für kapitalmarktorientierte Unternehmen nicht gelten. Ähnlich ist die Pflicht zur Konzernrechnungslegung nach IFRS in IFRS 10.4 geregelt. Theoretisch kann sich auch daraus für deutsche Unternehmen die Pflicht ergeben, Konzernabschlüsse nach IFRS zu erstellen. Das ist nicht der Fall, wenn das deutsche Mutterunternehmen gemäß § 315e Abs. 1 oder Abs. 2 HGB hierzu ohnehin verpflichtet ist oder wenn es gemäß § 315e Abs. 3 HGB freiwillig einen Konzernabschluss nach IFRS aufstellt.
Ein deutsches Mutterunternehmen kann jedoch gemäß § 325 Abs. 2a HGB auch freiwillig einen IFRS-Einzelabschluss offenlegen. Das ist nicht möglich, wenn das Unternehmen gemäß IFRS 10.4 zur Konzernrechnungslegung nach IFRS verpflichtet ist.