Konzernrechnungslegung

Konzernrechnungslegung

In unseren Intensivseminaren werden neben den Methoden der Konzernrechnungslegung auch deren rechtliche Grundlagen ausführlich erläutert

Die Konzernrechnungslegung umfasst im engeren Sinne die Erstellung der Konzernabschlüsse, die aus der Konzernbilanz, der Konzern-GuV, der Kapitalflussrechnung, dem Eigenkapitalspiegel und dem Konzernanhang bestehen. Der Anhang hat auch einen Anlagenspiegel zu beinhalten. Zusätzlich kann der Konzernabschluss um eine Segmentberichterstattung ergänzt werden. Im weiteren Sinne umfasst die Konzernrechnungslegung auch die Erstellung des Konzernlageberichts, der rechtlich nicht zum Konzernabschluss gehört. Zur Konzernrechnungslegung verpflichtet sind gemäß § 290 HGB im Grundsatz alle Mutterunternehmen, wobei ein Mutterunternehmen definiert ist als ein Unternehmen, das auf mindestens ein anderes Unternehmen (sog. Tochterunternehmen) unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Dies gilt entsprechend für Nicht-Kapitalgesellschaften nach dem Publizitätsgesetz (vgl. §§ 11 ff. PublG). Zur Konzernrechnungslegung nach HGB sind über Kapitalgesellschaften hinaus gemäß § 264a HGB auch Kommanditgesellschaften und offene Handelsgesellschaften verpflichtet, bei denen nicht wenigstens eine natürliche Person unmittelbar oder mittelbar persönlich haftender Gesellschafter ist.

Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen haben gemäß § 315e HGB ihren Konzernabschluss nach IFRS zu erstellen (siehe Konzernrechnungslegung IFRS). Unter bestimmten Voraussetzungen können Mutterunternehmen von der Konzernrechnungslegung befreit sein. Dabei handelt es sich zum einen um größenabhängige Befreiungen gemäß § 293 HGB sowie um Befreiungen von der Erstellung der Konzernabschlüsse für einen Teilkonzern gemäß den §§ 291 und 292 HGB. Der Konzernabschluss eines Teilkonzerns wird ansonsten von einem Mutterunternehmen erstellt, das selbst Tochterunternehmen eines übergeordneten Mutterunternehmens ist. Von der Konzernrechnungslegung befreit ist ein solches Tochterunternehmen, wenn es in den Konzernabschluss eines übergeordneten Mutterunternehmens einbezogen ist. In unseren Intensivseminaren (siehe Seminar Konzernrechnungslegung) werden neben den Methoden der Konzernrechnungslegung auch deren rechtliche Grundlagen ausführlich erläutert.

Das könnte Sie auch interessieren: