Segmentberichterstattung

Segmentberichterstattung

In unserem IFRS Seminar lernen Sie den genauen Umgang der Segmentberichterstattung um sie bei Ihren Konzernabschluss mit einzubeziehen.

Gemäß § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB kann der HGB Konzernabschluss freiwillig um eine Segmentberichterstattung erweitert werden. Gleiches gilt für den Konzernabschluss nach IFRS mit der Einschränkung, dass IFRS 8.2 eine Segmentberichterstattung vorschreibt, wenn das Mutterunternehmen kapitalmarktorientiert ist oder den Konzernabschluss einer Aufsichtsbehörde zwecks Emission von Wertpapieren vorlegt. Da die betroffenen Unternehmen die Segmentberichterstattung äußerst kritisch betrachten, weil damit auch sensible Informationen preisgegeben werden, werden deutsche Unternehmen eine Segmentberichterstattung nur erstellen, wenn sie als kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet sind, ihren Konzernabschluss nach IFRS zu erstellen. Sollte dennoch ein HGB-Anwender den Konzernabschluss freiwillig um eine Segmentberichterstattung erweitern, so ist der Deutsche Rechnungslegungsstandard Nr. 3 (DRS 3) anzuwenden.

Für den IFRS Konzernabschluss ist die Segmentberichterstattung in IFRS 8 geregelt. Danach liegt der Segmentberichterstattung der sog. Management Approach zugrunde, wonach das interne Berichtswesen des Konzerns maßgeblich ist für die externe Segmentberichterstattung. Das bedeutet zum einen, dass im Konzernabschluss nach IFRS über die wesentlichen Geschäftssegmente zu berichten ist. Zum anderen bedeutet das, dass zu den sog. berichtspflichtigen Segmenten die Größen anzugeben sind, die auch für die interne Steuerung des Unternehmens verwendet werden. Diese Größen müssen deshalb nicht nach den für den IFRS Konzernabschluss vorgeschriebenen Ansatz- und Bewertungsvorschriften ermittelt sein. Vorgeschrieben ist eine Überleitung der Segmentwerte auf die im Konzernabschluss ausgewiesenen Größen. Dazu gehört auch die Konsolidierung der intersegmentären Beziehungen, z. B. der zwischen den Segmenten erzielten Umsatzerlöse.

Des Weiteren sind für die Segmentberichterstattung Angaben vorgeschrieben, die den gesamten Konzern betreffen, z. B. eine Aufteilung der Umsatzerlöse nach geografischen Kriterien und Angaben zur Abhängigkeit von Großkunden.

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