Segmentberichterstattung

Segmentberichterstattung

In unserem IFRS-Seminar lernen Sie die Regeln zur Erstellung der Segmentberichterstattung nach IFRS im Vergleich mit den durch den Deutschen Rechnungslegungs-Standard 28 (DRS 28) konkretisierten Vorschriften des HGB.

Laut § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB kann der HGB-Konzernabschluss von jedem Mutterunternehmen freiwillig um eine Segmentberichterstattung erweitert werden. Gleiches gilt für den Konzernabschluss nach IFRS mit der Einschränkung, dass IFRS 8.2 eine Segmentberichterstattung vorschreibt, wenn das Mutterunternehmen kapitalmarktorientiert im Sinne dieser Vorschrift ist oder den Konzernabschluss einer Aufsichtsbehörde zwecks Emission von Wertpapieren vorlegt. Durch die Segmentberichterstattung werden sensible Informationen preisgegeben. Deshalb werden deutsche Unternehmen eine Segmentberichterstattung nur erstellen, wenn sie als kapitalmarktorientierte Unternehmen dazu verpflichtet sind, ihren Konzernabschluss nach IFRS zu erstellen. Sollte dennoch ein HGB-Anwender den Konzernabschluss freiwillig um eine Segmentberichterstattung erweitern, so ist der Deutsche Rechnungslegungsstandard Nr. 28 (DRS 28) anzuwenden, der sich weitgehend an IFRS 8 orientiert.

Die Segmentberichtserstattung nach IFRS 8

Für den IFRS-Konzernabschluss ist die Segmentberichterstattung in IFRS 8 geregelt. Danach liegt der Segmentberichterstattung der sogenannte Management Approach zugrunde, wonach das interne Berichtswesen des Konzerns maßgeblich ist für die externe Segmentberichterstattung. Das bedeutet zum einen, dass im Konzernabschluss nach IFRS über die wesentlichen Geschäftssegmente zu berichten ist, die sich aus der internen Berichterstattung ergeben. Zum anderen wird dadurch festgelegt, dass zu den sog. berichtspflichtigen Segmenten die Größen anzugeben sind, die auch für die interne Steuerung des Unternehmens verwendet werden. Diese Größen pro Segment müssen deshalb nicht nach den für den IFRS-Konzernabschluss vorgeschriebenen Ansatz- und Bewertungsvorschriften ermittelt sein. Vorgeschrieben ist eine Überleitung der Segmentwerte auf die im Konzernabschluss ausgewiesenen Größen. Dazu gehört auch die Konsolidierung der intersegmentären Beziehungen, z. B. der zwischen den Segmenten erzielten Umsatzerlöse. Außerdem müssen aus dem Konzernjahresergebnis die Gewinne und Verluste aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr zwischen den Segmenten durch Zwischenergebniseliminierung eliminiert werden.

Des Weiteren sind für die IFRS-8-Segmentberichterstattung Angaben vorgeschrieben, die den gesamten Konzern betreffen, z. B. eine Aufteilung der Umsatzerlöse nach Produkten und Dienstleistungen sowie geografischen Kriterien und Angaben zur Abhängigkeit von Großkunden. Alles Wesentliche über die Einzelheiten dieser Vorgaben zur Segmentberichterstattung erfahren Sie in unserem IFRS-Kompaktseminar sowie in unserem Vertiefungsseminar zur Konzernabschlusserstellung.

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