IFRS Bilanzierung

IFRS-Bilanzierung: Besuchen Sie unser Update-Seminar

In unserem eintägigen IFRS-Update-Seminar werden alle vorgeschriebenen Neuerungen vermittelt, die für die IFRS-Bilanzierung und Konsolidierung im Berichtsjahr sowie ab dem Folgejahr relevant sind. Besonders für kapitalmarktorientierte Unternehmen, die gemäß § 315e HGB den Konzernabschluss nach IFRS erstellen müssen, dürfte dieses Seminar interessant sein, da sich alle IFRS-Anwender auf dem Laufenden halten müssen.

Bilanzierung nach IFRS: Welche Vorschriften sind relevant?

Die Bilanzierung nach IFRS betreffen alle Gliederungs-, Ansatz- und Bewertungsvorschriften, die das Regelwerk des International Financial Reporting Standards Board (IASB) vorschreibt. Dazu zählen neben den International Financial Reporting Standards (IFRS) die International Accounting Standards (IAS), die Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRIC) und die noch in Kraft befindlichen Interpretationen des früheren Standing Interpretations Committee (SIC). Dabei gelten diese Vorschriften zur IFRS-Bilanzierung nicht nur für den Konzernabschluss nach IFRS, sondern ggf. auch für den entsprechenden Einzelabschluss. Dieser kann freiwillig gemäß § 325 Abs. 2a HGB von einer Kapitalgesellschaft anstelle eines HGB-Einzelabschlusses offengelegt werden.

Weitere Informationen überifu Seminare zum Konzernabschluss:

Neben den Vorschriften zur IFRS-Bilanzierung gelten bei der Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS auch die entsprechenden Vorschriften zur Konsolidierung, die ebenfalls laufenden Änderungen unterworfen sind und - soweit erforderlich - in unserem Update-Seminar behandelt werden.