Konzernabschluss

Konzernabschluss

In unseren Intensivseminaren lernen Sie die Regeln für den HGB Konzernabschluss als auch für den IFRS Konzernabschluss

Ein Konzernabschluss ist der Abschluss der aus mehreren rechtlichen Einheiten (Mutterunternehmen und Tochterunternehmen) bestehenden wirtschaftlichen Einheit Konzern. Der Konzernabschluss unterscheidet sich dadurch vom sog. Einzelabschluss, der für eine rechtliche Einheit erstellt wird. Anders als der Einzelabschluss wird der Konzernabschluss nicht aus einer originären Buchführung erstellt, sondern aus den Einzelabschlüssen der in den Konsolidierungskreis einzubeziehenden Unternehmen abgeleitet. Dazu werden zunächst die Einzelabschlüsse der in den Konsolidierungskreis einzubeziehenden Unternehmen zu einem Summenabschluss addiert. Davon ausgehend werden die einzelnen Konsolidierungsmethoden angewendet, um alle wesentlichen konzerninternen Beziehungen zu eliminieren. Im Einzelnen sind dies die Kapitalkonsolidierung, die Schuldenkonsolidierung, die Zwischenerfolgseliminierung, die Aufwands- und Ertragskonsolidierung und die Beteiligungsertragseliminierung. Die Konsolidierungsmethoden bedingen oft eine Anpassung der latenten Steuern.

Normalerweise können die Einzelabschlüsse der in den Konsolidierungskreis einzubeziehenden Unternehmen nicht unverändert in den Summenabschluss übernommen werden. Da der Konzernabschluss nach dem Recht des Mutterunternehmens zu erstellen ist und die Vorschriften einheitlich anzuwenden sind, müssen für die in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen zunächst sog. Handelsbilanzen II erstellt werden. Außerdem sind im Konzernabschluss stille Reserven und Lasten aufzudecken, wenn ein Tochterunternehmen erworben wird. In der Fachwelt wird diesbezüglich von der Erstellung einer sog. Handelsbilanz III gesprochen.

Auch bei der Erstellung der Handelsbilanzen II und III sind latente Steuern anzupassen. Schließlich ist der Konzernabschluss in der Währung des Mutterunternehmens aufzustellen. Deshalb ist ggf. für ein nicht in Euro bilanzierendes Tochterunternehmen eine Währungsumrechnung durchzuführen. Die genannten Regeln gelten sowohl für den HGB Konzernabschluss als auch für den IFRS Konzernabschluss und werden in unseren Intensivseminaren zur Konzernrechnungslegung (siehe Seminar Konzernrechnungslegung) fallstudienorientiert vermittelt.

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