Bilanzierung IFRS

Bilanzierung IFRS

IFRS Seminar. In diesem werden vorgeschriebenen Neuerungen der „Bilanzierung IFRS“ und der „Konsolidierung IFRS“ vermittelt.

Kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen gemäß § 315e HGB ihren Konzernabschluss nach IFRS erstellen. Dabei wird unter „Bilanzierung IFRS“ die Anwendung der Gliederungs-, Ansatz- und Bewertungsvorschriften, wie sie das Regelwerk des International Financial Reporting Standards Board (IASB) vorschreibt, das aus den International Financial Reporting Standards (IFRS), den International Accounting Standards (IAS), den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und den Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) besteht. Diese Vorschriften zur „Bilanzierung IFRS“ gelten nicht nur für den Konzernabschluss nach IFRS, sondern ggf. auch für den Einzelabschluss nach IFRS, der gemäß § 325 Abs. 2a HGB von einer Kapitalgesellschaft freiwillig anstelle eines Einzelabschlusses nach HGB offengelegt werden kann.

Wird der Konzernabschluss nach IFRS erstellt, so sind über die Vorschriften zur „Bilanzierung IFRS“ hinaus auch die Vorschriften zur „Konsolidierung IFRS“ (vgl. detaillierter auch IFRS Konsolidierung) zu beachten. Die Bestimmungen zur „Bilanzierung IFRS“ umfassen wie die Bestimmungen zur „Konsolidierung IFRS“ auch umfangreiche Anhangsangaben. Die Vorschriften zur „Bilanzierung IFRS“ sind wie die Vorschriften zur „Konsolidierung IFRS“ laufenden Änderungen unterworfen, was den IFRS Accountant vor die Aufgabe stellt, sich regelmäßig auf dem Laufenden zu halten. Gut geeignet ist dafür das regelmäßig von der ifu AccountingAkademie GmbH als Updateseminar veranstaltete IFRS Seminar. In diesem werden alle für das aktuelle Berichtsjahr sowie für das Folgejahr vorgeschriebenen Neuerungen der „Bilanzierung IFRS“ und der „Konsolidierung IFRS“ vermittelt.

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