Anlagenspiegel

Anlagenspiegel

Wir erstellen mit Ihnen ihren Anlagenspiegel nach der Bruttomethode zusammen mit Ihrem Konzernabschluss.

Der Anlagenspiegel ist Pflichtbestandteil der Konzernabschlüsse nach HGB (vgl. § 298 Abs. 1 Satz 1 HGB i.V.m.) § 268 Abs. 2 HGB wie nach IFRS (vgl. IAS 16.73 (e) und IAS 38.118 (e)). Darin ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ursachenbezogen darzustellen. Nach HGB ist der Anlagenspiegel nach der Bruttomethode zu erstellen. Das bedeutet, dass auf der einen Seite die gesamten (historischen) Anschaffungs- oder Herstellungskosten und auf der anderen die kumulierten Abschreibungen des noch im Unternehmen eingesetzten Anlagevermögens ausgehend von den Größen zu Beginn des Berichtsjahres dargestellt werden. Die Zugänge und Abgänge beider Größen werden separat dargestellt.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Werte ergeben sich, indem die im Anlagenspiegel ausgewiesenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit den darauf entfallenden kumulierten Abschreibungen stichtagsbezogen verrechnet werden. Da der Konzernabschluss durch Konsolidierung der Einzelabschlüsse der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen (Mutterunternehmen und Tochterunternehmen) erstellt wird, stehen zunächst nur die Anlagenspiegel zu den Einzelabschlüssen dieser Unternehmen zur Verfügung. Genauso wie die Konzernbilanz, die Konzern-GuV und ggf. auch die Kapitalflussrechnung zum Konzernabschluss ist auch der Anlagenspiegel zum Konzernabschluss im Wege der Konsolidierung zu erstellen. Das bedeutet, dass zunächst eine Anpassung der Anlagenspiegel zu den Einzelabschlüssen erforderlich ist, wenn sog. Handelsbilanzen II erstellt werden (siehe auch Konzernabschluss).

Werden aufgrund des Erwerbs eines Tochterunternehmens stille Reserven und Lasten aufgedeckt, so führt auch dies zu Anpassungen. Anschließend werden die auf diese Weise angepassten Anlagenspiegel positionsweise zu einem Summen-Anlagenspiegel addiert und konsolidiert. Sämtliche Anpassungen sind in den Folgejahren nicht nur in der Konzernbilanz, sondern auch im Anlagenspiegel vorzutragen.