Entkonsolidierung

Fortbildungsseminar zur Entkonsolidierung nach IFRS und HGB

Die Entkonsolidierung nach IFRS und HGB ist eine Spezialfrage der Konzernrechnungslegung, deren Anwendung in der Praxis extensives Fachwissen verlangt. Diesem Umstand tragen wir Rechnung, indem wir die Thematik in unserem Vertiefungsseminar ausführlich erörtern.

Entkonsolidierung im Überblick

Eine Entkonsolidierung (häufig auch als Endkonsolidierung bezeichnet) ist durchzuführen, wenn ein Mutterunternehmen die Anteile an einem Tochterunternehmen ganz oder teilweise veräußert. Da der Kapitalkonsolidierung die sogenannte Erwerbsfiktion zugrunde liegt - nach dieser wird unterstellt, dass das Mutterunternehmen keine Beteiligung an dem Tochterunternehmen erworben hat, sondern dessen Vermögensgegenstände und Schulden -, ist bei der Entkonsolidierung davon auszugehen, dass die einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden des Tochterunternehmens veräußert wurden. Für den Konzernabschluss ergibt sich dadurch ein anderes Abgangsergebnis als für den Einzelabschluss des Mutterunternehmens.

Wann ist eine Entkonsolidierung nach IFRS/HGB durchzuführen?

Das im Einzelabschluss auszuweisende Abgangsergebnis ermittelt sich als Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Beteiligungsbuchwert. Im Konzernabschluss hingegen ist ein Abgangsergebnis in Höhe der Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem (um die Anpassungen und Konsolidierungen fortgeführten) Reinvermögen des veräußerten Tochterunternehmens auszuweisen.

Zwischen der Entkonsolidierung nach IFRS und der Entkonsolidierung nach HGB bestehen keine grundsätzlichen Unterschiede. Sie ist auch durchzuführen, wenn so viele Anteile veräußert werden, dass das Tochterunternehmen seinen Status als solches verliert und zu einem assoziierten Unternehmen oder einem einfachen Beteiligungsunternehmen wird. Die erfolgswirksame Entkonsolidierung bezieht sich dann auf die veräußerten Anteile, während bezüglich der nicht veräußerten Anteile eine sogenannte Übergangskonsolidierung auf die Equity-Methode beziehungsweise auf die Anschaffungswertmethode zu buchen ist.

Darüber hinaus wird der Begriff der Entkonsolidierung auch für den Fall verwendet, dass einige der Anteile an einem Tochterunternehmen veräußert werden, dieses jedoch Tochterunternehmen bleibt. Das Verfahren bezieht sich in diesem Fall auf die veräußerten Anteile, ohne dass das Tochterunternehmen aus dem Konsolidierungskreis ausscheidet.

Nehmen Sie an unserem Vertiefungsseminar zur Konzernabschlusserstellung teil und erweitern Sie Ihr Fachwissen. Wir stellen die Entkonsolidierung nach HGB sowie die Entkonsolidierung nach IFRS anhand verschiedener Fallstudien dar, in denen wir Ihnen auch die konkreten Buchungssätze vermitteln.