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Auch die Kapitalflussrechnung ist ein Spiegel

Spiegeldarstellungen sind für Bilanzleser eine wichtige Informationsquelle, da aus Ihnen die Ursachen der Veränderung des gespiegelten Bilanzpostens hervorgehen. Zu den Spiegeldarstellungen gehört auch die Kapitalflussrechnung.

Unter einem sog. Spiegel versteht man die Überleitung eines Bilanzpostens vom Ende des vorherigen Berichtsjahres auf das Ende des aktuellen Berichtsjahres. Dadurch werden dem Bilanzleser die Ursachen der Veränderung des gespiegelten Bilanzpostens vermittelt. Ohne einen Spiegel kennt der Bilanzleser nur den Saldo der Veränderung des betreffenden Postens. Spiegel sind für den HGB-Abschluss wie für den IFRS-Abschluss vorgeschrieben, nämlich

  • der Eigenkapitalspiegel, nach IFRS auch als Eigenkapitalveränderungsrechnung bezeichnet (§ 264 Abs. 1 und § 297 Abs. 1 HGB bzw. IAS 1.10(c));
  • der Anlagenspiegel (§ 284 Abs. 3 und § 313 Abs. 4 HGB bzw. IAS 16.73 (e) und IAS 38.118 (e));
  • der Rückstellungsspiegel (IAS 37.84);
  • der Spiegel der Finanzverbindlichkeiten (IAS 7.44A-D).

Darüber hinaus gibt es weitere Spiegel, die typischerweise nicht als solche bezeichnet werden, nämlich

  • die Kapitalflussrechnung (§ 264 Abs. 1 und § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB bzw. IAS 1.10(d));
  • die Überleitung der latenten Steuerschulden (§ 285 Nr. 30 und § 314 Nr. 22 HGB);
  • die Ergebnisverwendungsrechnung (§ 158 AktG).

Die Kapitalflussrechnung ist ein Spiegel der liquiden Mittel, in dem die Ursachen der Veränderung dieses Bilanzpostens dargestellt werden. In der Überleitung der latenten Steuerschulden werden deren Veränderungsursachen dargestellt und in der Ergebnisverwendungsrechnung wird der Bilanzgewinn als ein Eigenkapitalposten gespiegelt.

Daneben kann es in Abschlüssen Darstellungen geben, die zwar als „Spiegel“ bezeichnet werden, jedoch keine Spiegel sind, weil in ihnen keine Bilanzposten übergeleitet, sondern aufgegliedert werden. Dazu gehört insbesondere der oft so genannte „Verbindlichkeiten-Spiegel“ nach Laufzeitbändern (IFRS 7.39 i.V.m. IFRS 7.B11).