Detail

Brutto- und Nettomethode im Konzern-Anlagenspiegel

Die Erstkonsolidierung eines Tochterunternehmens ist auch im Konzern-Anlagenspiegel abzubilden. Dafür kommen zwei Methoden in Betracht.

Zu einem Konzernabschluss gehört gemäß § 313 Abs. 4 i.V.m. § 284 Abs. 3 HGB auch ein sog. Anlagenspiegel. Gleiches gilt für den IFRS-Abschluss gemäß IAS 16.73 (e) und IAS 38.118 (e). Wird ein Tochterunternehmen hinzuerworben, so erlangt der Konzern u.a. weiteres Anlagevermögen. Im Konzern-Anlagenspiegel kann dieser Zugang auf zweierlei Weise dargestellt werden:

  1. Nach der Nettomethode werden die im Anlagenspiegel zum Jahresabschluss (Handelsbilanz II) des erworbenen Tochterunternehmens zum Erstkonsolidierungszeitpunkt ausgewiesenen kumulierten Abschreibungen zunächst mit den historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten der betreffenden Position verrechnet, da diese Abschreibungen nicht während der Zugehörigkeit des betreffenden Tochterunternehmens zum Konsolidierungskreis erfolgten. Hinzugerechnet werden der betreffenden Position die zum Erstkonsolidierungsstichtag in dieser aufgedeckten stillen Reserven. Somit ergeben sich als Zugang in der jeweiligen Position die Anschaffungskosten aus Konzernsicht. Üblicherweise wird dieser Zugang nicht in der allgemeinen Zugangsspalte dargestellt, sondern innerhalb der Rubrik „Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten“ in einer gesonderten Spalte „Zugänge/Abgänge aus Konsolidierungskreisänderungen“. 

    Die Nettomethode bedingt, dass bei künftigen Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens, die sich zum Erstkonsolidierungszeitpunkt in dem hinzugekommenen Tochterunternehmen befanden, die im Anlagenspiegel zum Jahresabschluss ausgewiesenen Abgänge an kumulierten Abschreibungen im Konzern-Anlagenspiegel als verminderte Abgänge an historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten zu berücksichtigen sind.

  2. Nach der Bruttomethode wird auf die Verrechnung der zum Erstkonsolidierungszeitpunkt vorhandenen kumulierten Abschreibungen mit den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten verzichtet. Stattdessen werden die im Anlagenspiegel zum Jahresabschluss des hinzukommenden Tochterunternehmens zum Erstkonsolidierungsstichtag ausgewiesenen kumulierten Abschreibungen in der betreffenden Position in den Konzern-Anlagenspiegel übernommen. Üblicherweise wird nach dieser Methode nicht nur in der Rubrik „Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten“, sondern auch in der Rubrik „Kumulierte Abschreibungen“ eine Spalte „Zugänge/Abgänge aus Konsolidierungskreisänderungen“ ausgewiesen. Wie nach der Nettomethode werden in dieser Spalte unter der Rubrik „Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten“ die der betreffenden Position zum Erstkonsolidierungsstichtag zugeordneten stillen Reserven ausgewiesen. Nach der Bruttomethode entfallen später die oben geschilderten Umgliederungen bei Anlagenabgängen.

Nach beiden Methoden werden in den Spalten „Zugänge/Abgänge aus Konsolidierungskreisänderungen“ nur die Werte zum Erstkonsolidierungsstichtag ausgewiesen. Veränderungen, die nach diesem Zeitpunkt eintreten, werden in den regulären Spalten erfasst.

Ausdrücklich vorgeschrieben ist weder die Netto- noch die Bruttomethode. In der Praxis der Konzernabschlusserstellung werden beide Methoden angewendet und testiert. Allerdings ist zu beobachten, dass sich die Praxis zunehmend in Richtung Nettomethode bewegt, zumal diese besser der aus der Einheitsfiktion gemäß § 297 Abs. 3 HGB bzw. IFRS 10.A abgeleiteten Fiktion des Einzelerwerbs der Vermögensgegenstände des Tochterunternehmens zum Stichtag der Erstkonsolidierung entspricht.