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Fehlerhafte Kapitalflussrechnungen

Ein sachkundiger außenstehender Betrachter kann durch gezielte Verprobungen leicht Fehler in einer Kapitalflussrechnung identifizieren. In der Praxis kommen solche häufig vor.

Kapitalflussrechnungen sind in HGB- wie IFRS-Konzernabschlüssen häufig fehlerhaft. Dies kann durch Außenstehende leicht durch Verprobung bestimmter Größen festgestellt werden. Folgende Fehler können so identifiziert werden:

  1. Die in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Veränderung der Rückstellungen stimmt mit der Veränderung der Rückstellungen in der Konzernbilanz überein. Das ist auf jeden Fall falsch, wenn in der Konzernbilanz auch Pensionsrückstellungen ausgewiesen sind. Die Verzinsung dieser ist zahlungsunwirksamer Zinsaufwand, der in der Kapitalflussrechnung als Verminderung der Zinszahlungen zu berücksichtigen ist. Im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist die Erhöhung der Rückstellungen um diesen Betrag zu vermindern. Auch andere Rückstellungen können um zahlungsunwirksame Zinsaufwendungen erhöht sein.
  2. Stimmt im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit die Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit der Veränderung dieser Größe in der Konzernbilanz überein, liegt höchstwahrscheinlich ein Fehler vor, da anzunehmen ist, dass die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen teilweise die Investitionstätigkeit betreffen, so dass insoweit im Cashflow aus der Investitionstätigkeit die Ein- bzw. Auszahlungen anzupassen sind. Gleiches gilt für die Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
  3. Stimmen im Cashflow aus der Investitionstätigkeit die Auszahlungen für Investitionen in Anlagevermögen mit den im Anlagenspiegel ausgewiesenen Zugängen an historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten überein, liegt wahrscheinlich ein Fehler vor, da anzunehmen ist, dass die im Anlagenspiegel ausgewiesenen Zugänge teilweise zahlungsunwirksam waren. Entsprechendes gilt, wenn die Einzahlungen aus Abgängen von Anlagevermögen mit den im Anlagenspiegel ausgewiesenen Buchwertabgängen zuzüglich der Gewinne aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens übereinstimmen.
  4. Die im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit zu berücksichtigenden Abschreibungen können dann nicht mit den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Abschreibungen übereinstimmen, wenn auch andere aktivierte Eigenleistungen ausgewiesen sind.
  5. Stimmt im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit die Abweichung zwischen dem Ertragsteueraufwand bzw- -ertrag und den Ertragsteuerzahlungen mit den Veränderungen der aktiven und passiven latenten Steuern überein, so liegt höchstwahrscheinlich ein Fehler vor, da anzunehmen ist, dass zahlungsunwirksamer Ertragsteueraufwand bzw. -ertrag auch aus Veränderungen der Steuerrückstellungen, -verbindlichkeiten und -forderungen resultiert.
  6. Ein besonders gravierender Fehler liegt vor, wenn zwar in der Konzernbilanz eine Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung ausgewiesen ist, in der Kapitalflussrechnung jedoch keine wechselkursbedingte Änderung des Finanzmittelfonds.

Die geschilderten Fälle zeigen auch, dass die richtige Kapitalflussrechnung nicht allein aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitet werden kann. Vielmehr sind zahlreiche Zusatzinformationen zu berücksichtigen und Detailfragen zu klären. Außerdem ist zur sicheren Erstellung einer korrekten Kapitalflussrechnung die richtige Technik anzuwenden, die darin besteht, dass nach der Soll- und Habenlogik vorgegangen wird. U.a. dies vermitteln wir Ihnen in unserem Vertiefungsseminar zur Konzernabschlusserstellung.