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Konsolidierung bei der Erstellung von Zwischen-Konzernabschlüssen

Konzernabschlüsse werden obligatorisch oder lediglich für interne Zwecke auch als Zwischenberichte erstellt. Der nachfolgende Beitrag beantwortet die Frage, ob dabei konsolidierungstechnische Besonderheiten zu beachten sind.

Kapitalmarktorientierte Unternehmen erstellen ggf. auch Halbjahres- oder Quartals-Konzernabschlüsse. Für interne Zwecke werden häufig Monats-Konzernabschlüsse erstellt. Für IFRS-Anwender schreibt IAS 34 vor, welche Informationen ein Zwischenbericht beinhalten muss. Mindestbestandteile sind gemäß IAS 34.8 sowie IAS 34.20 jeweils mit Vergleichszahlen für die entsprechenden Zeiträume des vorangegangenen Geschäftsjahres

  1. eine verkürzte Bilanz
    • zum Ende der aktuellen Zwischenberichtsperiode sowie
    • zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres als vergleichende Bilanz,
  2. eine verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung und eine verkürzte Darstellung des sonstigen Ergebnisses
    • für die aktuelle Zwischenberichtsperiode sowie
    • kumuliert vom Beginn des aktuellen Geschäftsjahres bis zum Zwischenberichtstermin,
  3. eine verkürzte Eigenkapitalveränderungsrechnung vom Beginn des aktuellen Geschäftsjahres bis zum Zwischenberichtstermin,
  4. eine verkürzte Kapitalflussrechnung vom Beginn des aktuellen Geschäftsjahres bis zum Zwischenberichtstermin und
  5. ausgewählte erläuternde Anhangangaben.

Zwischenabschlüsse sind kumulierte Abschlüsse vom Beginn des aktuellen Geschäftsjahres bis zum Zwischenberichtstermin. Es wird folglich kein Abschluss für das 3. Quartal erstellt, sondern ein Abschluss für den Zeitraum vom Beginn des aktuellen Geschäftsjahres bis zum Ende des 3. Quartals. Ist der Zwischenabschluss ein konsolidierter Abschluss, was in aller Regel der Fall sein dürfte, so bedeutet das, dass die Konsolidierungen für jeden Zwischenabschluss neu durchzuführen sind. Deshalb sind nicht die ergebniswirksamen Konsolidierungsbuchungen der vorherigen Zwischenberichtsperioden des aktuellen Geschäftsjahres unterjährig ergebnisneutral vorzutragen. Eröffnungsbilanzstichtag jeder Zwischenberichtsperiode ist der Beginn des aktuellen Geschäftsjahres. Dadurch sind dieselben Vorträge zu buchen wie bei der Erstellung des Jahres-Konzernabschlusses. Die verkürzte GuV und die verkürzte Darstellung des sonstigen Ergebnisses für die aktuelle Zwischenberichtsperiode werden erstellt, indem von den kumulierten Zahlen des aktuellen Zwischenberichts die kumulierten Zahlen des vorherigen Zwischenberichts abgezogen werden.

Diese Regeln gelten auch für den Fall, dass Zwischen-Konzernabschlüsse lediglich für interne Zwecke erstellt werden. Allerdings werden in der Praxis die Konsolidierungen in diesem Fall häufig nicht vollständig durchgeführt. Z.B. wird unterjährig auf eine Zwischenergebniseliminierung und die korrekte Verbuchung von Ergebniswirkungen aus der Schuldenkonsolidierung verzichtet.