Rechnungslegung nach IFRS
Welche Unternehmen zum Konzernabschluss beziehungsweise zur Rechnungslegung nach IFRS verpflichtet sind, gilt es gemäß § 315a HGB zu prüfen (siehe hierzu Konzernrechnungslegung IFRS). Sind Sie als Unternehmen dazu verpflichtet oder haben Sie sich freiwillig dazu entschieden, Ihre Rechnungslegung nach IFRS vorzulegen, empfehlen wir Ihnen unsere umfassenden Intensivseminare zur Erstellung von Konzernabschlüssen und unser Konsolidierungstraining sowie unser IFRS Update-Seminar.
Die aufeinander aufbauenden Basis- und Vertiefungsseminare zur Konzernrechnungslegung sowie die Veranstaltungen zum Konsolidierungstraining vermitteln IFRS Accountants alle für die Rechnungslegung nach IFRS relevanten Regelungen und Vorschriften zur Konsolidierung und die erforderliche Konsolidierungstechnik. In dem IFRS Update-Seminar werden alle regelmäßigen Änderungen der IFRS Bilanzierung und der IFRS Konsolidierung vermittelt. Unterstützung erhält die ifu AccountingAkademie GmbH dabei vom Lehrstuhl für Externes Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der sich auf den Konzernabschluss nach HGB und den Konzernabschluss nach IFRS spezialisiert hat, und erfahrenen Praktikern.
Das Basisseminar schafft zunächst die betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen der Konzernrechnungslegung. Diese Kenntnisse werden dann durch Einheiten über konsolidierungsvorbereitende Maßnahmen, latente Steuern im Konzernabschluss sowie die einzelnen Konsolidierungsmethoden vertieft. Bereits hier werden parallel zum HGB Konzernabschluss die Besonderheiten der Rechnungslegung nach IFRS berücksichtigt. Im Vertiefungsseminar werden Spezialfragen der Konzernabschlusserstellung nach HGB wie nach IFRS gelöst.
Das Update-Seminar informiert jährlich an verschiedenen Terminen im Herbst speziell IFRS-Anwender über alle aktuellen Neuerungen und Änderungen im Regelwerk, die für das laufende wie die folgenden Geschäftsjahre für die Rechnungslegung nach IFRS sowie für die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS gelten.
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